Mittwoch, 14.03.2012 - 10.52 Uhr | Zurück zur Übersicht |
Kein Attest trotz Abmahnung - Kündigung!
Ein Arbeitnehmer darf nach dem aktuellen Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz vom 19.01.2012 sogar fristlos entlassen werden, wenn er nach einer Krankmeldung trotz Abmahnung kein ärztliches Attest vorlegt.
Nach Auffassung des LAG verletzt der Arbeitnehmer in diesen Fällen regelmäßig "hartnäckig und uneinsichtig" seine Nachweispflichten, weswegen dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung nicht zumutbar sei.
Im dortigen Fall bestand laut Arbeitsvertrag schon ab dem ersten Krankheitstag die Verpflichtung zur Vorlage einer ärztliche Bescheinigung. Der Mitarbeiter kam dem nicht nach und reagierte zunächst auch nicht auf eine entsprechende Abmahnung.
Daraufhin kündigte ihm der Arbeitgeber fristlos. Das LAG bestätigte die Rechtmäßigkeit der Kündigung. Die Richter betonten, die Klausel im Arbeitsvertrag sei gültig, denn ein Arbeitgeber müsse keine drei Tage abwarten, bis er ein ärztliches Attest verlange. Da der Kläger auch auf eine entsprechende Abmahnung nur verspätet reagiert habe, sei das Verhalten ein grober Verstoß gegen seine vertraglichen Pflichten.
Autor: Jürgen Mähler