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Freitag, 10.02.2012 - 10.17 Uhr Zurück zur Übersicht

Ärztliches Attest schon am 1. Krankheitstag

Nach einem aktuellen Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln (LAG) kann der Arbeitgeber schon am 1. Krankheitstag ein ärztliches Attest fordern, und zwar auch ohne konkreten Anlass und ohne dass diese Entscheidung durch das Gericht auf "billiges Ermessen" zu überprüfen wäre.
Im konkreten Fall hatte sich die Mitarbeiterin für einen Freitag krankgemeldet, nachdem der Arbeitgeber eine für diesen Tag beantragte Dienstreise abgelehnt hatte.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache hat das LAG aber die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen, so dass in nächster Zeit mit einer Grundsatzentscheidung zu rechnen ist.

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