Mittwoch, 30.03.2011 - 11.09 Uhr | Zurück zur Übersicht |
Kündigung wegen Verzehr von Essensresten unwirksam
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein hat aktuell entschieden, dass in der Regel die Kündigung eines seit 18 Jahren unbeanstandet beschäftigten Arbeitnehmers unwirksam ist, wenn dieser eine abgerissene Ecke eines Stückes einer Patientenpizza und einen in der Küche abgestellten Rest einer Patientenportion Gulasch verzehrt.
In einem solchen Fall ist als angemessene Reaktion regelmäßig lediglich eine Abmahnung gerechtfertigt, um durch Androhung von Folgen für den Bestand des Arbeitsverhältnisses das künftige Verhalten des Arbeitnehmers positiv zu beeinflussen.
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