Mittwoch, 14.10.2009 - 09.44 Uhr | Zurück zur Übersicht |
Steuerklassen im Jahr 2010 - Neues Verfahren für Eheleute!
Auf der Lohnsteuerkarte für 2010 können nicht dauernd getrennt lebende Eheleute ein neues Verhältnis eintragen lassen, sofern sie beide als Arbeitnehmer tätig sind. Beide Ehegatten dürfen nämlich bei ihrem Finanzamt ein neues so genanntes Faktorverfahren anwenden. Dabei geben sie ihre Lohnsteuerkarten ab und ihre voraussichtlichen Arbeitslöhne für 2010 an. Das ist auch im Lahmen des Antrags auf Lohnsteuerermäßigung möglich. Dann bekommen sie beide die Steuerklasse IV, die dann mit einem Faktor angewendet wird. Die Kombinationen IV/IV geht davon aus, dass die Ehepartner in etwa gleich viel verdienen.
Das mit dem Jahressteuergesetz 2009 eingeführte Faktorverfahren bringt einen gerechteren monatlichen Lohnsteuerabzug. Hierbei gelten die Steuerklassen IV/IV, die sich nach dem Verhältnis der voraussichtlichen Jahreseinkommensteuer für beide Partner zur Summe der Lohnsteuer jedes Gatten ergeben. Wird dieser Faktor verwendet, besteht eine Pflichtveranlagung für Ehegatten, weil der Lohnsteuerabzug aus verschiedenen Gründen von der sich nach Ablauf des Kalenderjahres ergebenden Einkommensteuer abweichen kann.
Durch den Faktor stets kleiner als 1 auf die Steuerklasse IV beider Ehegatten wird zusätzlich und anders als bei der Steuerklassenkombination IV/IV die steuermindernde Wirkung des Splittingverfahrens beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Dadurch wird erreicht, dass sich die Lohnsteuerbelastung zwischen den Ehegatten im Wesentlichen nach dem Verhältnis der Arbeitslöhne richtet.
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