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Aktionäre der Wirecard AG unterliegen vor dem BGH
Der BGH hat mit Urteil vom 13.11.2025 entschieden, dass Aktionäre einer insolventen Aktiengesellschaft nicht als Insolvenzgläubiger an der Verteilung der Insolvenzmasse zu beteiligen sind.
Damit haben Aktionäre der Wirecard AG, die im Jahr 2020 in Insolvenz gegangen ist, kaum noch Möglichkeiten, ihre Forderungen aufgrund des betrügerischen Insolvenz in Höhe von rund 8,5 Milliarden € zurückzuerhalten.
Damit hat der BGH dem Oberlandesgericht München widersprochen, das den Aktionär noch den Status eines Insolvenzgläubiger zugesprochen hat.
Autor: RA Jürgen Mähler, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Anwaltskanzlei Mähler