Donnerstag, 04.09.2025 - 15.02 Uhr | Zurück zur Übersicht |
Wiedereinstellung nach Abfindungsvergleich
Nach einer aktuellen Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Mecklenburg-Vorpommern hat ein Arbeitnehmer nach einer angemessenen Abfindungszahlung keinen Anspruch auf eine spätere Wiedereinstellung.
In dem dort entschiedenen Fall war das Arbeitsverhältnis der Mitarbeiterin mit einer Abfindungszahlung von 10.000,00 € beendet worden. Nachdem die Mitarbeiterin nach Abschluss des Vergleichs erfahren hatte, dass bei dem Arbeitgeber wieder eine entsprechende Stelle frei geworden ist, fordert sie die Wiedereinstellung.
Das LAG hat den Anspruch der Mitarbeiterin auf Abschluss eines entsprechenden Arbeitsvertrages abgelehnt.
Das Gericht ist dabei davon ausgegangen, dass zwar grundsätzlich eine vertragliche Nebenpflicht bestehen kann, im Betrieb weiter beschäftigt zu werden, sich dieser Anspruch jedoch nur im Rahmen eines noch bestehenden Arbeitsverhältnisses ergeben kann. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht ein solcher Wiedereinstellungsanspruch jedoch nicht.
Autor: RA Jürgen Mähler, Fachanwalt für Arbeitsrecht