Donnerstag, 04.09.2025 - 14.56 Uhr | Zurück zur Übersicht |
Formelle Anforderungen an ein Zeugnis
Bei der Erteilung eines Arbeitszeugnisses hat der Arbeitgeber einige formelle Anforderungen zu beachten, um ein ordnungsgemäßes Zeugnis zu erteilen.
So hat das LAG Berlin-Brandenburg kürzlich entschieden, dass der Arbeitgeber zur Erteilung des Zeugnisses auf seinem Briefbogen verpflichtet ist, wenn er diesen auch üblicherweise im geschäftlichen Verkehr benutzt. Ansonsten ist das Zeugnis nicht ordnungsgemäß erteilt.
Weiter hat das Gericht entschieden, dass es auch nicht ausreichend ist, wenn ein als Zeugnis bezeichnetes Schriftstück den Eindruck erwecken kann, der Arbeitgeber habe lediglich einen Entwurf unterzeichnet, ohne sich mit dem Inhalt der Erklärung zu identifizieren.
Dagegen hat das LAG Köln aktuell entschieden, dass ein Arbeitgeber das Datum eines Arbeitszeugnisses nicht entsprechen den bisherigen Gepflogenheiten rückdatiert muss. Eine Ausnahme kann nur dann bestehen, wenn seit Ende des Arbeitsverhältnisses mehr als 4-8 Wochen vergangen sind. Darunter liegende Fristen sind unschädlich, da sich die Erteilung eines Zeugnisses nach Ansicht des Gerichts wegen Urlaubs oder anderer betriebsinterner Ereignisse verzögern kann.
Autor: RA Jürgen Mähler, Fachanwalt für Arbeitsrecht