Montag, 06.05.2024 - 09.39 Uhr | Zurück zur Übersicht |
Rechte bei Arzttermin des Kindes während der Arbeitszeit
Auch Termine beim Arzt müssen grundsätzlich außerhalb der Arbeitszeit eingeplant werden. Dies gilt jedenfalls für planbare Termine wie regelmäßige Routineuntersuchungen oder die jährliche Karieskontrolle beim Zahnarzt. Anders ist es bei akuten Erkrankungen oder Terminen, die nicht außerhalb der Arbeitszeit genommen werden können – etwa weil der notwendige Facharzt nur Termine während der Arbeitszeit anbietet. Dann kann der Arbeitgeber unter Umständen verpflichtet sein, den Arbeitnehmer für den Arzttermin von der Arbeit freizustellen.
Für Arztbesuche von Kindern gelten grundsätzlich die gleichen Regeln wie bei eigenen Arztterminen. Regelmäßige und planbare Arzttermine sind grundsätzlich außerhalb der Arbeitszeit zu vereinbaren. Arbeitnehmer müssen grundsätzlich immer versuchen, eine Arbeitsversäumnis zu vermeiden. Handelt es sich hingegen um einen dringlichen Arztbesuch, kann Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zur Wahrnehmung des Arzttermins bestehen. Dies ist etwa der Fall, wenn das Kind akut erkrankt oder wenn der behandelnde Arzt keinen Termin außerhalb der Arbeitszeit anbieten kann oder wenn andernfalls monatelang auf einen anderen Termin gewartet werden müsste. Das hat das Bundesarbeitsgericht schon vor längerer Zeit und kürzlich auch nochmal das Landesarbeitsgericht Niedersachsen entschieden.
Handelt es sich um einen solchen dringlichen Arztbesuch, so ist zunächst danach zu fragen, ob statt des Arbeitnehmers jemand anders (z.B. der andere Elternteil) das Kind zum Arzt begleiten kann, und ob das Kind überhaupt in Begleitung zum Arzt erscheinen muss. Eine Begleitung kann bei Routineterminen älterer Kinder möglicherweise nicht mehr erforderlich sein. Das Kind muss auf die Begleitung angewiesen sein.
In jedem Fall müssen Arbeitnehmer, die ihr Kind während der Arbeitszeit zum Arzt begleiten, ihre Abwesenheit vom Arbeitsplatz während der Arbeitszeit dem Arbeitgeber unverzüglich melden. Dies gilt auch, wenn das Kind wegen einer akuten Erkrankung zum Arzt muss.
Autor: RA Jürgen Mähler, Fachanwalt für Arbeitsrecht