Mittwoch, 13.12.2023 - 17.16 Uhr | Zurück zur Übersicht |
Krankenpfleger als Leichenbestatter?
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte kürzlich zu entscheiden, ob ein hauptberuflich als Krankenpfleger tätiger Mitarbeiter einen Nebenjob als Leichenbestatter ausführen darf. Das BAG hielt die Nebenbeschäftigung für unzulässig. Ein Krankenpfleger hat die ihm anvertrauten Patienten gesund zu pflegen, womit die Nebentätigkeit als Bestatter nicht zu vereinbaren sei und nicht nur bei den patienten zu Irritationen führen könne.
Autor: RA Jürgen Mähler, Fachanwalt für Arbeitsrecht