Mittwoch, 27.04.2022 - 18.11 Uhr | Zurück zur Übersicht |
Fristlose Kündigung bei gefälschtem Impfausweis
Die Vorlage eines gefälschten Corona-Impfausweises kann nach einem aktuellen Urteil des Kölner Arbeitsgerichts eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
Die Arbeitnehmerin eines Unternehmens hatte gegen ihre fristlose Kündigung geklagt. Sie betreute als Facharbeiterin Kundenunternehmen, zu denen auch Pflegeeinrichtungen gehörten.
Das Arbeitsgericht kam zu der Auffassung, dass die Arbeitnehmerin durch die Vorlage eines falschen Impfnachweises beim Arbeitgeber das für eine auch nur befristete Fortführung des Arbeitsverhältnisses notwendige Vertrauen verwirkt habe. Die fristlose Kündigung durch ihren Arbeitgeber sei daher gerechtfertigt.
Die dagegen erhobene Kündigungsschutzklage wies das Arbeitsgericht Köln ab. Die Klägerin habe den Vorwurf, dass die Eintragungen in dem von ihr vorlegten Impfpass unzutreffend sind, nicht entkräften können. Bei der Überprüfung des Impfausweises durch den Arbeitgeber habe sich herausgestellt, dass die im Impfausweis der Klägerin ausgewiesenen Impfstoff-Chargen erst nach den im Impfausweis genannten Impfterminen verimpft wurden.
Autor: RA Jürgen Mähler, Fachanwalt für Arbeitsrecht