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Dienstag, 08.02.2022 - 16.37 Uhr Zurück zur Übersicht

Irrtümer im Arbeitsrecht - Kündigung während Krankheit unzulässig?

Eine Kündigung kann auch während einer Krankheit erfolgen, eine Arbeitsunfähigkeit hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit einer Kündigung.

Arbeitnehmer müssen auch während einer Krankheit innerhalb von 3 Wochen gegen eine Kündigung klagen, diese Frist ist auch bei Krankheit grundsätzlich einzuhalten.

Von der Zulässigkeit einer Kündigung während der Krankheit zu unterscheiden ist, ob der Arbeitnehmer wegen einer Krankheit gekündigt werden kann. Die Kündigung kommt als personenbedingte Kündigung sowohl bei langanhaltender Erkrankung als auch bei häufigen Kurzerkrankungen in Betracht. Für die Wirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung gilt eine Prüfung in 3 Stufen:

Zuerst muss eine negative Prognose der voraussichtlichen Dauer der Arbeitsunfähigkeit gestellt werden (1. Stufe), dann eine darauf beruhende erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen (2. Stufe) und die Interessenabwägung muss ergeben, dass die betriebliche Beeinträchtigung zu einer nicht hinzunehmenden Belastung des Arbeitgebers führt (3. Stufe). Erst wenn alle Stufen zu Lasten des Arbeitnehmers ausfallen, ist eine krankheitsbedingte Kündigung wirksam.

Autor: RA Jürgen Mähler, Fachanwalt für Arbeitsrecht

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