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Mittwoch, 19.01.2022 - 10.19 Uhr Zurück zur Übersicht

Urlaubskürzung bei Kurzarbeit

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat nunmehr die Streitfrage entschieden, ob bei der Einführung von Kurzarbeit der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers anteilig gekürzt werden kann.

Nach Ansicht des BAG sind aufgrund einzelvertraglich vereinbarter Kurzarbeit ausgefallene Arbeitstage weder nach nationalem Recht noch nach Europarecht Zeiten mit Arbeitspflicht gleichzustellen. Im Falle von Kurzarbeit ist der Urlaubsanspruch somit anteilig zu kürzen.

Autor: RA Jürgen Mähler, Fachanwalt für Arbeitsrecht

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