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Dienstag, 27.07.2021 - 10.34 Uhr Zurück zur Übersicht

Kündigung wegen Beleidigung

Nach einem aktuellen Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln stellt es einen verhaltensbedingten Kündigungsgrund dar, wenn ein Arbeitnehmer seinen Geschäftsführer beleidigt, indem er äußert, im Betrieb herrsche ein Hitler-Regime und der Geschäftsführer sei wie Hitler und wolle "schwarze Köpfe" ausmerzen

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