Dienstag, 27.07.2021 - 10.34 Uhr | Zurück zur Übersicht |
Kündigung wegen Beleidigung
Nach einem aktuellen Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln stellt es einen verhaltensbedingten Kündigungsgrund dar, wenn ein Arbeitnehmer seinen Geschäftsführer beleidigt, indem er äußert, im Betrieb herrsche ein Hitler-Regime und der Geschäftsführer sei wie Hitler und wolle "schwarze Köpfe" ausmerzen
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