Dienstag, 20.07.2021 - 10.23 Uhr | Zurück zur Übersicht |
Krankes Kind zur Arbeit mitgenommen - Fristlose Kündigung?
Das Arbeitsgericht Siegburg hat entschieden, dass zwar eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten vorliegt, wenn eine Arbeitnehmerin ihre erkrankten und betreuungsbedürftigen Kinder mit zur Arbeit nimmt, dies jedoch keine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber rechtfertigt.
Mit Urteil gab das Arbeitsgericht Siegburg der Klage insoweit statt und entschied, dass das Arbeitsverhältnis nicht fristlos, sondern erst mit Ablauf der 2-wöchigen Kündigungsfrist in der Probezeit beendet worden ist. Die fristlose Kündigung hielt es für ungerechtfertigt.
Die Kündigung war nur wirksam, da in der Probezeit ein Grund für eine Kündigung nicht erforderlich ist. Außerhalb der Probezeit wäre voraussichtlich auch die fristgemäße Kündigung unwirksam gewesen, da für derartige erstmalige Verstöße eine Abmahnung vollkommen ausreichend ist.
Autor: Rechtsanwalt Jürgen Mähler, Fachanwalt für Arbeitsrecht