Freitag, 03.06.2016 - 07.43 Uhr | Zurück zur Übersicht |
FRISTABLAUF 21.06.2016
Ich möchte nochmals darauf hinweisen, dass der Gesetzgeber das Widerrufsrecht bei Darlehensverträgen, die in der Zeit vom 01.09.2002 bis zum 10.06.2010 abgeschlossen worden sind, zeitlich begrenzt hat. Das Widerrufsrecht bei diesen Altverträgen soll am 21.06.2016 verwirken.
Wenn Sie also Ihren Darlehensvertrag widerrufen wollen, was je nach Vertrag aufgrund der historisch niedrigen Zinsen eine Ersparnis von mehreren zehntausend Euro ausmachen kann, muss der Widerruf bei der Bank spätestens zu diesem Termin eingehen. Die Möglichkeit zum Widerruf gilt im Übrigen auch für bereits beendete Darlehen.
Sollten Sie eine Überprüfung Ihres Darlehensvertrages wünschen, stehe ich für eine kostenfreie Ersteinschätzung gerne zur Verfügung.
Autor: RA Jürgen Mähler