Freitag, 19.02.2016 - 08.50 Uhr | Zurück zur Übersicht |
EILMELDUNG!!! Frist für Widerruf läuft am 21.06.2016 ab!
Der Gesetzgeber hat gestern ein Gesetz beschlossen, wonach der Widerruf von Darlehensverträgen bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung nur noch bis zum 21.06.2016 möglich sein soll.
Hintergrund ist die Tatsache, dass nach einer Schätzung der Verbraucherzentrale Hamburg nach Prüfung von 40.000 Darlehensverträgen ca. 80 % der Verträge aus dem Zeitraum von 2002 - 2010 eine falsche Widerrufsbelehrung enthalten sollen, so dass der Kunde auch heute noch den Vertrag widerrufen kann, so dass aufgrund der aktuellen historisch niedrigen Zinsen oft ein fünfstelliger Betrag gespart werden kann.
Es wird daher dringend empfohlen, Verträge aus diesem Zeitraum von einem in diesen Dingen erfahrenen Anwalt überprüfen zu lassen. Wir bieten hierzu eine erste kostengünstige Prüfung gerne auch kurzfristig an.
Autor: RA Jürgen Mähler