Mittwoch, 17.04.2013 - 19.00 Uhr | Zurück zur Übersicht |
Zugriff des Arbeitgebers auf dienstlichen E-Mail Account zulässig
Nach einer aktuellen Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg darf sich der Arbeitgeber jedenfalls dann zu dienstlichen Zwecken Zugriff zum E-Mail-Account des Arbeitnehmers verschaffen, wenn dieser länger abwesend ist. Der Arbeitnehmer hatte den Zugriff verweigert, da er diesen auch für private E-Mails nutzte.
Autor: Jürgen Mähler