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Dienstag, 10.01.2017 - 15.34 Uhr Zurück zur Übersicht

Frist­lo­se Kün­di­gung we­gen Dro­gen­kon­sums

Nach einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) können Be­rufs­kraft­fah­rer, die ih­re Fahr­tüch­tig­keit durch Dro­gen ge­fähr­den, frist­los ge­kün­digt wer­den. Damit widerspricht das BAG dem Landesarbeitsgericht, dass die Kündigung noch als unwirksam angesehen hatte, weil nur der Dro­gen­kon­sum selbst er­wie­sen sei, nicht aber ei­ne tatsächli­che Fahr­untüch­tig­keit des Mitarbeiters. Nach An­sicht des BAG macht es kei­nen Un­ter­schied, ob die Dro­ge vor oder während der Ar­beits­zeit kon­su­miert wur­de.

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