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Mittwoch, 03.05.2023 - 16.18 Uhr Zurück zur Übersicht

Fristlose Kündigung wegen Kaffeepause?

Gibt es im Betrieb eine elektronische Zeiterfassung, müssen sich Arbeitnehmer für die Pausen ausstempeln. Das gilt auch für kurze Kaffeepausen. Folge kann sogar je nach Verhalten des Mitarbeiters nach der Tat eine fristlose Kündigung sein, wie das LAG Hamm aktuell entschieden hat.

Eine Mitarbeiterin hatte sich zu Beginn ihrer Arbeitszeit eingestempelt. Kurz danach ging sie im gegenüberliegenden Lokal einen Kaffee trinken. Dafür stempelte sie sich bei der elektronischen Zeiterfassung nicht aus.
Ihr Vorgesetzter hatte sie dabei beobachtet. Als er sie auf ihr Verhalten ansprach, leugnete die Frau dies zunächst. Erst als der Chef ihr anbot, ihr Beweisfotos auf seinem Handy zu zeigen, räumte sie ihr Fehlverhalten ein.

Das Gericht entschied, dass die Kündigung rechtmäßig war. Bei einem vorsätzlichen Missbrauch einer Stempeluhr sei ein wichtiger Grund gegeben, der eine fristlose Kündigung rechtfertige. Der Vertrauensbruch sei enorm. Der Arbeitgeber müsse auf eine korrekte Dokumentation der Arbeitszeit seiner Arbeitnehmer vertrauen können.
Entscheidend war das Verhalten nach der Tat - das Gericht wertete es als besonders schwerwiegend, dass die Frau ihren Chef auf Nachfrage angelogen und den Betrug zunächst geleugnet und verschleiert hatte.

Autor: RA Jürgen Mähler, Fachanwalt für Arbeitsrecht

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