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Dienstag, 20.12.2011 - 17.50 Uhr Zurück zur Übersicht

Ab 2012 Pfändungsschutz nur noch mit P-Konto!

Die Übergangsregelung für Pfändungsschutz auch ohne P-Konto läuft zum 31.12.2011 ebenso aus wie der gesetzliche Schutz für Sozialleistungen (Arbeitslosengeld II, Renten, Kindergeld etc.).
Im Falle einer drohenden oder bereits bestehenden Pfändung des Kontos muss daher noch vor dem Jahreswechsel bei der Bank die Umwandlung des Kontos in ein P-Konto beantragt werden.
Die Banken berechnen hierfür im Durchschnitt 5 €/Monat, im Einzelfall aber leider bis zu 20 € monatlich!Man sollte sich daher über Kosten vorab gut informieren, da es Banken gibt, die kostenlose P-Konten anbieten.

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 Anwaltskanzlei Mähler
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