Statistik:
online 7
gesamt 278315
heute 241
gestern 50

Aktuell


Dienstag, 21.06.2022 - 12.10 Uhr Zurück zur Übersicht

Kein Abstempeln bei Raucherpausen - Kündigung

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Thüringen hat aktuell entschieden, dass bei einem hartnäckigen Verstoß eines Arbeitnehmers gegen die Pflicht zum Abstempeln der Raucherpausen eine ordentliche Kündigung möglich ist.

Ein Arbeitgeber hatte gekündigt, nachdem er festgestellt hatte, dass die Arbeitnehmerin alleine im Vormonat täglich bis zu sieben Raucherpausen nicht abgestempelt hatte und diese daher als Arbeitszeit erfasst worden waren.

Nachdem das Arbeitsgericht Suhl die Kündigungsschutzklage der Arbeitnehmer abgewiesen hatte, hielt auch das LAG die Kündigung wegen der beharrlichen Verstöße gegen die Dokumentationspflicht und daraus folgenden Arbeitszeitbetrugs für wirksam. Das Verhalten der Arbeitnehmerin habe einen schweren Vertrauensbruch dargestellt und sei auch strafrechtlich relevant.

Eine vorherige Abmahnung war nach Ansicht des LAG nicht erforderlich, da die Arbeitnehmerin aufgrund der Schwere des Vertrauensbruchs und der strafrechtlichen Relevanz ihres Verhaltens nicht davon ausgehen durfte, dass ihr Arbeitgeber ihr Fehlverhalten hinnehmen würde.

Autor: RA Jürgen Mähler, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Zurück zur Übersicht

 
 
 Anwaltskanzlei Mähler
Brahmsstr. 2a, 50935 Köln
Telefon: 0221 71 90 37 70 Telefax: 0221 71 90 37 71
Druckversion