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Sonntag, 12.11.2023 - 11.11 Uhr Zurück zur Übersicht

Informationen zum Weihnachtsgeld

Wann haben Arbeitnehmer Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Zunächst die schlechte Nachricht: Einen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld gibt es nicht. Ein Anspruch kann sich aus dem Arbeitsvertrag, dem Tarifvertrag oder aus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz ergeben.
Das bedeutet: Ein Arbeitgeber darf einzelnen Arbeitnehmern das Weihnachtsgeld nicht vorenthalten, wenn andere vergleichbare Arbeitnehmer die Zahlung erhalten und es für die Ungleichbehandlung keinen sachlichen Grund gibt.
Möglich ist zudem ein Anspruch aufgrund betrieblicher Übung: Das wäre etwa dann der Fall, wenn das Weihnachtsgeld ohne Vorbehalt drei Jahre lang in Folge zum Jahresende ausgezahlt wird.

Kann der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld bei einer Kündigung zurückfordern?

Hier ist zu unterscheiden, ob es sich bei einer Sonderzahlung um Weihnachtsgeld oder um ein 13. Monatsgehalt handelt. Das Weihnachtsgeld soll ausschließlich die Betriebstreue belohnen und kann somit unter bestimmten Bedingungen zurückgefordert werden. Das 13. Monatsgehalt ist hingegen eine Gegenleistung für die erbrachte Arbeitsleistung. Der Anspruch entsteht zeitanteilig während des laufenden Jahres und wird meistens am Ende des Jahres in einer Summe als 13. Gehalt ausgezahlt. Da es sich um Arbeitsentgelt handelt, ist beim 13. Monatsgehalt eine Rückforderung nicht möglich - auch nicht bei einem gekündigten Arbeitsverhältnis.
Ohne ausdrückliche Rückzahlungsvereinbarung etwa im Arbeitsvertrag darf aber auch das Weihnachtsgeld bei einer Kündigung behalten werden. Rückzahlungsvereinbarungen sind zudem grundsätzlich erst bei einem Weihnachtsgeld ab 100 Euro zulässig. Auch dann müssen Arbeitgeber aber von der Rechtsprechung aufgestellte Bindungsfristen beachten.

Haben Beschäftigte in Elternzeit Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Auch hier kommt es auf die vertragliche Vereinbarung an. Wenn die Zahlung eines Weihnachtsgeldes vereinbart ist, das ausschließlich die Betriebstreue des Mitarbeiters honorieren soll, muss es grundsätzlich auch während der Elternzeit gezahlt werden.
Bei einem 13. Monatsgehalt kann der Anspruch während der Elternzeit hingegen entfallen bzw. für das laufende Jahr anteilig gekürzt werden - wenn eine Kürzungsmöglichkeit vereinbart wurde.

Können Arbeitgeber das Weihnachtsgeld auf den Mindestlohn anrechnen?

Nein. Wenn der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld als Einmalzahlung am Ende des Jahres auszahlt, ist eine Anrechnung auf den Mindestlohn nicht zulässig. Der Mindestlohn ist nur das, was mit dem Monatsentgelt ausgezahlt und von einer Arbeitsleistung abhängig gemacht wird.

Wird Weihnachtsgeld versteuert?

Ja. Weihnachtsgeld ist voll steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Die Lohnsteuer fällt in der Regel höher aus als beim normalen Lohn. Denn durch das Weihnachtsgeld steigt der monatliche Lohn. Dadurch kann auch der persönliche Steuersatz steigen - mit der Folge, dass höhere Steuern anfallen.
Tipp: Auf jeden Fall eine Steuererklärung abgeben. Das lohnt sich oft dann besonders, wenn keine ganzjährige Beschäftigung vorlag oder man in den übrigen Monaten deutlich weniger verdient hat als in dem Monat, in dem das Weihnachtsgeld ausgezahlt wurde.



Autor: RA Jürgen Mähler, Fachanwalt für Arbeitsrecht

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