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Mittwoch, 27.01.2021 - 15.21 Uhr Zurück zur Übersicht

Verlängerung von Kurzarbeitergeld

Der Bundestag hat am 20.11.2020 beschlossen, dass die bereits geltende Erhöhung des Kurzarbeitergeldes von 70 bzw. 77 % ab dem vierten Bezugsmonat und 80 bzw. 87 % ab dem siebten Bezugsmonat für alle Beschäftigten, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31.03.2021 entstanden ist, bis zum 31.12.2021 verlängert wird.

Zudem werden die bestehenden Regelungen über einen zusätzlichen Verdienst ebenfalls bis zum 31.12.2021 verlängert. Die Vergütung aus eine geringfügig entlohnten Beschäftigung, die während der Kurzarbeit begonnen wurde, bleibt somit anrechnungsfrei.

Das Gesetz ist zum 01.01.2021 in Kraft getreten.

Autor: Rechtsanwalt Jürgen Mähler, Fachanwalt für Arbeitsrecht

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