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Mittwoch, 23.12.2020 - 13.46 Uhr Zurück zur Übersicht

Rechte und Pflichten während Corona

In der Pandemie hat sich die Arbeitswelt rapide verändert, viele Menschen haben erstmalig einen langen Zeit im Home-Office verbracht. Nachfolgend ein Überblick über wichtige Neuerungen des Jahres und was sie für Arbeitnehmer bedeuten.

Homeoffice-Pauschale
Erst vergangenen Freitag passierte die Homeoffice-Pauschale den Bundesrat. Danach können Arbeitnehmer in den Jahren 2020 und 2021 pauschal fünf Euro pro Tag in Heimarbeit von der Steuer absetzen, maximal 600 €. Gemindert wird dieser Vorteil dadurch, dass er auf die jedem Arbeitnehmer zustehende Werbekostenpauschale von 1000 € angerechnet wird. Somit wird nur derjenige von der Homeoffice-Pauschale profitieren, der insgesamt mehr als 1000 € Werbungskosten steuerlich geltend machen kann. Dazu zählen die Anschaffung von Schreibtisch, Laptop oder Bildschirm, sofern die Kosten hierfür nicht vom Arbeitgeber übernommen werden. Auch Telefon- und Internetanschluss können in der Regel zu etwa 20 % abgesetzt werden. Zudem ist zu berücksichtigen, dass mehr Tage im Home-Office gleichzeitig eine geringere Pendlerpauschale bedeuten. Arbeitnehmer mit lange Anfahrt profitieren also nicht unbedingt von der Homeoffice-Pauschale.

Kein Recht auf Homeoffice
Obwohl die Arbeit im Home-Office derzeit dringend empfohlen wird, einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es nicht, weder für den Arbeitnehmer noch für den Arbeitgeber. Ein Unternehmen kann also seinen Mitarbeiter nicht ohne deren Zustimmung Heimarbeit aufgeben, genauso wenig, wie der Arbeitnehmer von sich aus entscheiden kann, zu Hause zu arbeiten.

Kurzarbeitergeld
Die mögliche Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes wurde von zwölf auf bis zu 24 Monate verlängert, längstens bis zum 31.12.2021. Außerdem bekommen Beschäftigte ab dem vierten Monat in Kurzarbeit mehr Geld, der gezahlte Betrag wird von 60 % auf 70 % erhöht, ab dem siebten Monat sogar auf 80 %. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Betrieb durchgehend in Kurzarbeit war oder ob sich die Monate über einen längeren Zeitraum aufgestaut haben.

Mehr Kinderkrankentage
Im Sommer einigte sich die große Koalition darauf, im Zuge der Corona-Pandemie das Kinderkrankengeld aufzustocken. Die Leistungen erhöhen sich somit bis Ende 2021 von zehn Tagen im Jahr auf 15 Tage im Jahr.
Die Ansprüche sind gedeckelt: bei Familien mit mehr als zwei Kindern auf maximal 35 Tage pro Jahr und Elternteil, bei Alleinerziehenden auf 30 Tage pro Kind oder 70 Tage insgesamt.

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