Statistik:
online 4
gesamt 278261
heute 187
gestern 50

Aktuell


Freitag, 02.02.2018 - 11.36 Uhr Zurück zur Übersicht

Vorsicht bei heimlichen Handy-Aufnahmen!

Das Landesarbeitsgericht Hessen hat aktuell entschieden, dass ein Arbeitnehmer, der ein Personalgespräch mit seinem Chef heimlich mit dem Smartphone aufnimmt, mit einer fristlosen Kündigung rechnen muss.
Der Arbeitnehmer hatte im Prozess geltend gemacht, er habe nicht gewusst dass eine Tonaufnahme verboten war. Sein Handy habe während des Gesprächs offen auf dem Tisch gelegen. Unsinn, meinten die Richter, da der Arbeitnehmer darauf hätte hinweisen müssen, dass die Aufnahmefunktion aktiviert war. Die heimliche Aufnahme war rechtswidrig und stellte einen groben Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar. Da der Arbeitnehmer bereits vorher wegen Beleidigungen abgemahnt worden war, hielt das Gericht somit die fristlose Kündigung für wirksam.

Autor:

Zurück zur Übersicht

 
 
 Anwaltskanzlei Mähler
Brahmsstr. 2a, 50935 Köln
Telefon: 0221 71 90 37 70 Telefax: 0221 71 90 37 71
Druckversion