Statistik:
online 6
gesamt 278590
heute 207
gestern 309

Aktuell


Freitag, 01.06.2007 - 10.18 Uhr Zurück zur Übersicht

Teure Rolex sogar in Neapel versichert

Nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Köln muss eine Versicherung einem Kölner Entschädigung in Höhe von 8.250 Euro für eine wertvolle Rolex-Armbanduhr zahlen, die diesem in Neapel bei einem Einkaufsbummel durch einen unbekannten Räuber vom Handgelenk gerissen worden war.

Den Einwand der Hausratversicherung, der Versicherungsfall sei schuldhaft herbeigeführt worden, weshalb sie nicht leisten müsse, ließ das Gericht nicht gelten: Es sei im Hinblick auf eine mögliche Raubgefahr nicht grob fahrlässig, mittags in der Innenstadt von Neapel auf einer belebten Einkaufsstraße eine wertvolle goldene Uhr zu tragen. Außerdem hielt das Gericht dem Deutschen zugute, dass er den Einkaufsbummel gemeinsam mit mehreren Einheimischen unternommen hatte (Az.: 9 U 26/05).

Autor:

Zurück zur Übersicht

 
 
 Anwaltskanzlei Mähler
Brahmsstr. 2a, 50935 Köln
Telefon: 0221 71 90 37 70 Telefax: 0221 71 90 37 71
Druckversion