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Dienstag, 14.12.2021 - 11.57 Uhr Zurück zur Übersicht

BAG: Kürzung der Urlaubstage bei Kurzarbeit Null

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass in Fällen, in denen aufgrund von Kurzarbeit einzelne Arbeitstage vollständig ausfallen, dies bei der Berechnung des Jahresurlaubs zu berücksichtigen ist, dieser kann dann anteilig gekürzt werden. Aufgrund einzelvertraglich vereinbarter Kurzarbeit ausgefallene Arbeitstage sind weder nach nationalem Recht noch nach Unionsrecht Zeiten mit Arbeitspflicht gleichzustellen.

Autor: RA Jürgen Mähler, Fachanwalt für Arbeitsrecht

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