Statistik:
online 3
gesamt 282871
heute 219
gestern 241

Aktuell


Dienstag, 27.07.2021 - 10.34 Uhr Zurück zur Übersicht

Kündigung wegen Beleidigung

Nach einem aktuellen Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln stellt es einen verhaltensbedingten Kündigungsgrund dar, wenn ein Arbeitnehmer seinen Geschäftsführer beleidigt, indem er äußert, im Betrieb herrsche ein Hitler-Regime und der Geschäftsführer sei wie Hitler und wolle "schwarze Köpfe" ausmerzen

Autor:

Zurück zur Übersicht

 
 
 Anwaltskanzlei Mähler
Brahmsstr. 2a, 50935 Köln
Telefon: 0221 71 90 37 70 Telefax: 0221 71 90 37 71
Druckversion