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Freitag, 25.05.2007 - 13.21 Uhr Zurück zur Übersicht

DZ-Bank und Volksbanken droht Klagewelle!!

Der DZ-Bank und den Volks- und Raiffeisenbanken drohen möglicherweise Schadenersatzklagen in Millionenhöhe. Anleger hatten Mitte der 90er Jahre in geschlossene Immobilienfonds der DG-Bank investiert, die später in der DZ-Bank aufging. Dabei fiel nicht nur die versprochene Rendite aus, auch das Geld ist weg, nach seriösen Schätzungen mehr als 500 Mill. Euro.
Nach Schätzungen von Verbraucherschützern sollen bis zu 25000 Kunden von Volks- und Raiffeisenbanken betroffen sein. Die DZ-Bank spricht von 22 000 Kunden. Fallende Mieten und hohe Leerstände brachten zwölf der Fonds in finanzielle Schwierigkeiten.

Die Anleger fühlen sich betrogen und verlangen Schadenersatz, da ihnen das Risiko des Totalverlustes im Prospekt bewußt verschwiegen worden ist. Dies hätte nach Angaben von Juristen aber geschehen müssen, da die Fonds sich auch über Kredite finanziert hätten und damit das Risiko der Überschuldung immanent gewesen sein. Doch davon erfuhren die Anleger erst, als es zu spät war. Gesellschafterversammlungen sahen die Verträge nicht vor. Erst in den vergangenen zwei, drei Jahren habe sich die wirtschaftliche Schieflage der betroffenen Fonds offenbart, auch über Provisionen, die die Volks- und Raiffeisenbanken für die Vermittlung der Fonds erhielten, hat man die Kunden nie informiert.
Bereits Anfang der 90er hatte der Branchendienst Kapitalmarkt intern (kmi) vor Investitionen in die heute betroffenen Fonds gewarnt, weil die Prognosen zu optimistisch wären und die Informationen oft unzureichend seien. Auf die Volks- und Raiffeisenbanken, die ihren Kunden seinerzeit die Fonds trotz der Warnungen verkauft haben, könnte jetzt eine Klagewelle zurollen. Nach Schätzungen aus Bankenkreisen sollen etwa 500 Banken betroffen sein; das wären rund die Hälfte der Primärbanken.
Im Januar verurteilte das Oberlandesgericht Stuttgart die Volksbank Ebersbach zu mehr als 56 000 Euro Schadenersatz, weil die Bankberater dem Kunden die kritische Berichterstattung vorenthalten hätten. Damit hätten sowohl die Bank, als auch der Verband bzw. die Zentralbank pflichtwidrig gehandelt. Nicht gelten ließen die Richter die Aussage eines Bankberaters, er bekomme solche Anlagen praktisch vorgeprüft von der Zentralbank. Die Volksbank Göppingen, zu der die beklagte Volksbank Ebersbach inzwischen gehört, wollte sich nicht äußern. Bereits im August 2005 verurteilte das Landgericht Schweinfurt die Genossenschaftsbank Rhön-Grabfeld in einem ähnlichen Fall zu fast 20 000 Euro Schadenersatz.

Sollten Sie auch eine entsprechende Anlage getätigt haben, empfehlen wir, umgehend rechtliche Beratung einzuholen. Dies ist schon aus dem Grund dringend, weil die Verjährung droht, die grundsätzlich 3 Jahre beträgt. Hier hat der BGH zumindest zugunsten der Kunden entschieden, dass die Verjährungsfrist erst dann zu laufen beginnt, wenn der Kunden von dem Schaden und dem Verursacher erfahren hat.


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