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Freitag, 06.04.2007 - 12.45 Uhr Zurück zur Übersicht

Wann ist ein Neuwagen neu?

Wer bei einem deutschen Autohändler ein neues EU-Fahrzeug bestellt, kann nach einem Urteil des OLG Düsseldorf vom Kauf später zurücktreten. Der Kunde muss vorher nur den Tachometer überprüfen.
Wenn der Tacho bei der Übergabe mehrere hundert Kilometer anzeigt, kann der Kunden den Kauf platzen lassen. Das hat das OLG Düsseldorf im Zusammenhang mit dem Kauf eines neuen 5er BMW entschieden, den ein deutscher Autohändler aus Dänemark bezogen hatte. Als der Wagen ankam, verweigerte der Kunde nach einem Blick auf die Kilometer-Anzeige die Zahlung: Ganze 307 km war der Wagen danach schon gelaufen. Mit einer derartigen Fahrleistung brauche der Käufer eines EU-Neuwagens nicht ohne weiteres rechnen, betonten die Richter (Az.: I-1 U 55/06).

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