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Mittwoch, 17.04.2013 - 19.02 Uhr Zurück zur Übersicht

Zugang einer Kündigung: Mit Post nach 16:00 Uhr braucht nicht gerechnet zu werden

Der Zugang einer Kündigung ist nach einem Urteil des LAG Köln an dem Tag bewirkt, an dem mit der Leerung des Briefkastens noch gerechnet werden kann. Erreicht eine Kündigung den Briefkasten des Empfängers jedoch zu einer Tageszeit, zu der üblicherweise eine Entnahme durch den Adressaten nicht mehr erwartet werden kann, ist sie erst am nächsten Werktag zugegangen. Dies kann besonders dann eine wichtige Rolle spielen, wenn der Arbeitgeber eine Kündigung noch schnell am letzten Tag einer Frist zustellen möchte und die Kündigung durch einen Boten in den Briefkasten des Arbeitnehmers einwerfen lässt.

Autor: Jürgen Mähler

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