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Freitag, 09.03.2018 - 11.41 Uhr Zurück zur Übersicht

Verkehrsunfall? - Kostenlose Erstberatung in Anspruch nehmen!

Kennen Sie Ihre Rechte nach einem Verkehrsunfall? Oft bieten die Versicherungen eigene Gutachter oder sogar eigene Rechtsanwälte bei der Regulierung von Verkehrsunfallschäden an.

Logischerweise steckt dahinter ein tieferer Sinn: Die Versicherungen möchten auch hier Geld sparen. Man muss also nicht glauben, dass man bei einem von einer Versicherung vorgeschlagenen Gutachter oder Rechtsanwalt bestmöglich beraten ist, da diese Personen von der Versicherung bezahlt werden und somit nicht (ausschließlich) im Sinne des Unfallopfers handeln.

Darüber hinaus versuchen Versicherungen selbstverständlich ebenso intensiv, die Zahlungen im Falle einer Regulierung gering zu halten bzw. berechtigte Ansprüche zu kürzen.

Oft wird auch behauptet, wenn sich der Anspruchsteller einen Anwalt nehme, müsse er diesen selber zahlen. Das stimmt so selbstverständlich nicht. Bei einem unverschuldeten Unfall muss die Versicherung des Unfallverursachers immer auch die Kosten für einen Anwalt erstatten.

Unsere Kanzlei bietet Ihnen ab sofort nach einem Verkehrsunfall eine kostenlose Erstberatung an.

Ich empfehle Ihnen daher, im Falle eines Verkehrsunfalls nicht selber mit der Versicherung Kontakt aufzunehmen, sondern sich zunächst bei uns beraten zu lassen, um so die optimale weitere Vorgehensweise frühzeitig abzustimmen.

Bitte scheuen Sie sich nicht, uns anzurufen, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.

Autor: RA Jürgen Mähler

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 Anwaltskanzlei Mähler
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Telefon: 0221 71 90 37 70 Telefax: 0221 71 90 37 71
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