Statistik:
online 8
gesamt 278332
heute 258
gestern 50

Aktuell


Donnerstag, 28.01.2010 - 11.24 Uhr Zurück zur Übersicht

Keine Gehaltskürzung wegen häufiger Toilettenbesuche

Ein kurioses Urteil hatte das Arbeitsgericht Köln in einem Streit zwischen Anwälten zu sprechen. Eine Anwaltskanzlei hatte einem damals noch bei ihr angestellten Rechtsanwalt vorgerechnet, er habe in einem Zeitraum von 2 Wochen 384 Minuten auf der Toilette zugebracht und hatte daher das Gehalt um 680 EUR gekürzt.

Hiergegen hatte der Anwalt geklagt und Recht bekommen. Nach Auffassung des Arbeitsgerichts Köln rechtfertigen auch häufige Toilettenbesuche normalerweise keine Gehaltskürzung. Der Anwalt hatte sich im Prozess mit Erfolg auf Verdauungsstörungen berufen (Az.: 6 Ca 3846/09).

Autor:

Zurück zur Übersicht

 
 
 Anwaltskanzlei Mähler
Brahmsstr. 2a, 50935 Köln
Telefon: 0221 71 90 37 70 Telefax: 0221 71 90 37 71
Druckversion