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Donnerstag, 09.02.2023 - 17.51 Uhr Zurück zur Übersicht

Kündigung bei Arbeitszeitbetrug

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln hat aktuell entschieden, dass das fehlende Ausstempeln einer Raucherpause trotz einer entgegenstehenden Regelung im Betrieb an sich geeignet ist, eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen. Grund ist, dass der Arbeitnehmer den Arbeitgeber veranlasst, ihm Lohn zu zahlen, ohne die geschuldete Arbeitsleistung während der Pause zu erbringen.

Im vorliegenden Fall ist die Kündigung aber daran gescheitert, dass es vorher keine Abmahnung des Klägers gab, die der Kündigung grundsätzlich vorauszugehen hat. Insbesondere hat das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien vor dem Vorfall mehrere Jahre beanstandungsfrei bestanden. Das Fehlverhalten einer nicht mitgeteilten Pausenzeit von wenigen Minuten ist nach Ansicht des Gerichts nicht so gravierend, dass damit eine fristlose Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne vorherige Abmahnung möglich sein kann.

Dennoch ist dem Arbeitnehmer dringend anzuraten, entsprechende Pausen ordnungsgemäß anzugeben.

Autor: RA Jürgen Mähler, Fachanwalt für Arbeitsrecht

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