Statistik:
online 10
gesamt 278784
heute 401
gestern 309

Aktuell


Mittwoch, 27.04.2022 - 18.46 Uhr Zurück zur Übersicht

Gestohlene Aluminiumreste haben Kündigung zur Folge

Ein Mitarbeiter eines Recyclingunternehmens hatte Aluminiumreste aus seinem Betrieb mitgehen lassen und verkauft. Das Argument, es habe sich um Abfall gehandelt, überzeugte das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz nicht. Nach Auffassung der Richter lag ein Diebstahl vor. Der damit verbundene Vertrauensverlust mache dem Arbeitgeber ein Festhalten am Arbeitsverhältnis unzumutbar

Autor: RA Jürgen Mähler, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Zurück zur Übersicht

 
 
 Anwaltskanzlei Mähler
Brahmsstr. 2a, 50935 Köln
Telefon: 0221 71 90 37 70 Telefax: 0221 71 90 37 71
Druckversion