Statistik:
online 4
gesamt 281305
heute 197
gestern 425

Aktuell


Mittwoch, 19.01.2022 - 12.32 Uhr Zurück zur Übersicht

Drohung mit Krankschreibung führt zu Kündigung

Nach einem aktuellen Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern kann die Drohung eines Arbeitnehmers, sich krankschreiben zu lassen, wenn eine von ihm gewünschte Schichteinteilung nicht erfolgt, als schwerwiegende Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten zu einer verhaltensbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen.

Ein Arbeitnehmer war von seinem Vorgesetzten nicht in die gewünschten Schichten eingeteilt worden. Er schrieb ihm also eine Nachricht per WhatsApp, er würde die Schichteinteilung nicht akzeptieren und sich dann eben krankschreiben lassen. Nachdem er tatsächlich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung überreicht hatte, kündigte der Arbeitgeber unter Hinweis auf die Ankündigung das Arbeitsverhältnis fristlos, hilfsweise fristgerecht.

Es ist allgemein dringend davon abzuraten, dem Arbeitgeber mit einer Krankschreibung zu drohen. Dies gilt auch dann, wenn man sich tatsächlich krank fühlt, da allein die Drohung eine Kündigung rechtfertigen kann.

Autor: RA Jürgen Mähler, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Zurück zur Übersicht

 
 
 Anwaltskanzlei Mähler
Brahmsstr. 2a, 50935 Köln
Telefon: 0221 71 90 37 70 Telefax: 0221 71 90 37 71
Druckversion