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Mittwoch, 28.04.2021 - 17.37 Uhr Zurück zur Übersicht

Kün­di­gung we­gen üb­ler Nach­re­de per Whats­App

Nach einem aktuellen Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg kann eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein, wenn ein Arbeitnehmer per WhatsApp das (falsche) Gerücht verbreitet, ein Kollege sei wegen Vergewaltigung verurteilt worden.

Dabei spielt es nach Ansicht des Gerichts keine Rolle, ob die Beleidigung oder Rufschädigung gegenüber dem Betroffenen oder aber in dessen Abwesenheit gegenüber Dritten geäußert wird.

Auch eine mögliche Vertraulichkeit der WhatsApp-Kommunikation ändert nach Ansicht des Gerichts nichts an der Wirksamkeit der Kündigung. Wer gegenüber einem Kollegen "im vertraulichen Gespräch" ein unwahres Gerücht weitergibt, ein anderer Kollege sei wegen eines Verbrechens verurteilt worden, bringt seinen Gesprächspartner in einen Gewissenskonflikt. Somit kann sich der Arbeitnehmer nicht auf die Vertraulichkeit des Gesprächs berufen.

Autor: Rechtsanwalt Jürgen Mähler, Fachanwalt für Arbeitsrecht

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