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Dienstag, 21.04.2015 - 15.21 Uhr Zurück zur Übersicht

Vorsicht vor USTID-Nr.de – Abofalle der DR Verwaltung AG

Eine nicht neue, aber offenbar immer noch lukrative sog. Abo-Falle wird ganz aktuell auch von einer Firma mit Sitz in Deutschland betrieben. Daber handelt es sich um die DR Verwaltung AG mit Sitz in Bonn.

Das von der DR Verwaltung AG verwendete Formblatt weist wie üblich Parallelen zu den bereits bekannten Eintragungsfallen auf.

Der tatsächliche Name der Firma “DR Verwaltung AG” ist natürlich auf den ersten Blick nicht zu erkennen. Um diesen wahrzunehmen, muss man schon sehr genau hinschauen. Vordergründig tritt das Unternehmen unter der Bezeichnung UST-IDNr.de Deutsches Firmenregister zur Erfassung und Registrierung in Erscheinung.

Optisch vermittelt das Formblatt wie auch bei anderen Abo-Fallen einen amtlichen Eindruck. Insbesondere ist die Bezeichnung USTID-Nr.de mit einem Ring von Sternen versehen, welcher dem Logo der Europäischen Union ähnelt. Offensichtlich soll beim Betrachter der Schreiben schon auf den ersten Blick den Eindruck einer behördlichen Information vermitteln.
Auch diese Firma verwendet zudem graues Umweltpapier, das von Behörden häufig verwendet wird.

Unter der Anrede beginnt sogleich ein Fließtext, der von Belanglosigkeiten dominiert wird. Es werden steuerliche Vorschriften genannt, die zu dem eigentlichen Inhalt des Schreibens keinerlei Bezug aufweisen. Dem Leser soll so augenscheinlich das Weiterlesen verleidet werden. Worum es bei USTID-Nr.de wirklich geht, erfährt der Leser erst, wenn er auch dem darunter befindlichen Absatz, mit der Überschrift „Leistungsübersicht“, die notwendige Aufmerksamkeit widmen kann.

Danach handelt es sich um einen wohl nutzlosen Eintrag in einem Online-Branchenverzeichnis mit den jeweiligen Adress- und Kontaktdaten des Adressaten, die in einem großzügig gestalteten Kasten unterhalb des Textes bereits voreingetragen sind. Plakativ wird im Kasten das Feld für die Umsatzsteuer-IdNr. leer gelassen. Diese, so so glaubt jedenfalls der arglose Betrachter des Schreibens, soll durch ihn ergänzt werden. Immerhin heisst es ja auf dem Schreiben und dem Briefumschlag bereits Deutsches Firmenrgister zur Erfassung und Registrierung inkl. USt-IdNr.

In dem davorstehenden Text werden die Kosten für diesen überflüssigen Eintrag genannt. Diese sollen sich bei einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren pro Jahr auf 398,88 Euro zuzüglich MwSt. belaufen. Wird der Vertrag nicht gekündigt, so soll er sich jeweils um ein weiteres Jahr verlängern. Allerdings ist der Kostenhinweis derart unauffällig im Text verborgen, dass er nur bei aufmerksamen Lesen des gesamten Formblattes wahrgenommen werden kann. Auf irgendeine Form der Hervorhebung der Kosten wird bewusst verzichtet. Sinn und Zweck eines solchen Vorgehens bedarf wohl keiner weiteren Erklärung.

Die Aufmerksamkeit des Lesers wird ohnehin umgehend auf den optisch hervorgehobenen Kasten mit den bereits voreingetragenen Daten des Adressaten gelenkt. Diese sollen durch den Adressaten lediglich bestätigt bzw. korrigiert werden. Wer nun noch seine Unterschrift unter das Formblatt setzt und dieses unterzeichnet zurücksendet, wird sich sehr wahrscheinlich wenige Tage später über die Rechnung wundern.

Es kann nur dringend angeraten werden, derartige Schreiben zu ignorieren, keinesfalls aber zu unterschreiben und zurückzusenden.

Sollte versehentlich eine Unterschrift geleistet worden sein, sollte umgehend anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden, um die Angelegenheit rechtlich klären zu lassen. Der Bundesgerichtshof hat in einem ähnlichen Fall bereits im Jahr 2012 entschieden, dass versteckte Entgeltklauseln nicht Vertragsbestandteil werden.

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 Anwaltskanzlei Mähler
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