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Dienstag, 17.07.2012 - 18.14 Uhr Zurück zur Übersicht

Handy-Nutzer muss Rechnung über 11.500 € nicht zahlen

Ein Kunde hatte einen Vodafone-Tarif abgeschlossen und gleichzeitig auch ein neues Smartphone gekauft. Als er die mitgelieferte Navigationssoftware installierte, aktualisierte sich automatisch das vorhandene Kartenmaterial über mehrere Stunden hinweg. Insgesamt flossen Daten im Volumen von 589 Megabyte. Mit der ersten Rechnung kam dann der Schock: 11.498 Euro für 20 Tage Nutzungsdauer verlangte der Anbieter vom Kunden. Da dieser keinen Pauschaltarif für Internetverbindungen (Daten-Flatrate) abgeschlossen hatte, hatte der Anbieter nach verbrauchter Datenmenge abgerechnet (0,19 Cent pro 10 Kilobyte plus 0,02 Cent je Stunde).

Der Smartphone-Nutzer weigerte sich, die Horror-Rechnung zu bezahlen. Der Anbieter klagte daraufhin vor dem Landgericht Kiel auf Zahlung — und bekam dort auch Recht. Gegen die Entscheidung legte der Kunde Berufung ein, kämpfte vor dem Oberlandesgericht Schleswig gegen die Rechnung und obsiegte schließlich. Er muss jetzt lediglich 35,93 Euro für das Nutzen weiterer Mobilfunkleistungen zahlen. Die Richter am Oberlandesgericht unterstellten zwar, dass der Handynutzer die Installation des Kartenmaterials in Gang gesetzt hatte. Trotzdem müsse er nicht für die Kosten einstehen, meinten die Richter – schließlich habe der Mobilfunkanbieter seine Hinweispflichten verletzt.
Wer ein Mobiltelefon mit Navigationssoftware kaufe, dürfe davon ausgehen, das die ersten Aktualisierungen kostenfrei sind. Dass die Updates bei Smartphones ohne Daten-Flatrate hohe Kosten verursachen können, darüber hätte man den Kunden beim Verkauf des Handys aufklären müssen.

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