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Donnerstag, 02.04.2020 - 10.12 Uhr Zurück zur Übersicht

Recht in Zeiten der Corona-Krise

Die Corona – Krise hat mittlerweile auch die Gerichte in ganz Deutschland erreicht. Sehr viele der für die nächste Zeit angesetzten Verhandlungen sind entweder vom Gericht selbst oder auf Antrag einer Partei aufgehoben worden und werden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.

Auch viele Richter sind ins Home-Office gewechselt, trotzdem ist gesichert, dass die Justiz im Interesse der Bürger auch rasch entscheiden kann. In Eilverfahren kann auch derzeit mit schnellen Entscheidungen gerechnet werden, da diese zumeist ohne mündliche Verhandlung ergehen können.

Auch in Gerichtsverfahren, die nicht als eilbedürftig eingestuft werden, ist es möglich, vom mündlichen Verfahren in ein schriftliches Verfahren überzugehen, Zeugen können schriftlich angehört und Gutachten schon vor einer mündlichen Verhandlung angefordert werden.

Auch einige Arbeitsgerichte heben zwar die Gütetermine auf, in denen ohnehin nur über eine mögliche Einigung gesprochen werden kann. Die Parteien werden dann gebeten, schriftlich zu den Kündigungsgründen vorzutragen und das Arbeitsgericht macht dann einen schriftlichen Vergleichsvorschlag. Ein sachgerechter Weg, der allen nutzen kann. Nur wenn man sich nicht einigen kann, ist dann eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben.

Weiterhin notwendig ist es natürlich, innerhalb der vorgesehenen Fristen Rechtsmittel einzulegen. Dabei muss man stets selber sicherstellen, dass ein Einspruch, eine Klage oder ein Rechtsmittel fristgerecht bei dem Gericht oder der zuständigen Behörde eingeht, auch wenn diese geschlossen ist. Dies kann per Fax geschehen oder durch die persönliche Zustellung, am besten durch einen Zeugen. Den Rechtsanwälten steht zudem ein elektronisches Anwaltspostfach zur Verfügung.

Wer ein rechtliches Problem hat, sollte daher auch in Krisenzeiten schnellstmöglich mit einem Rechtsanwalt Kontakt aufnehmen, zunächst telefonisch, damit man mit dem Anwalt gemeinsam entscheiden kann, welche Unterlagen dieser benötigt und auf welchem Wege diese an den Anwalt zu übersenden sind. Hierfür bieten sich zum Beispiel das Telefax oder die Übersendung per E-Mail an. Beratungstermine sind dann per Telefon oder auch per Videoschaltung möglich.

Autor: Rechtsanwalt Jürgen Mähler, Fachanwalt für Arbeitsrecht

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