Mittwoch, 08.02.2012 - 17.22 Uhr | Zurück zur Übersicht |
Kündigung nach Schlaganfall
Nach einem Schlaganfall des Arbeitnehmers im Dezember 2009 kündigte ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis im März 2010, weil er von einer dauernden Leistungsunfähigkeit ausging.
Zu Unrecht, wie das Landesarbeitsgericht Köln (LAG) jetzt in einem aktuellen Urteil entschieden hat.
Die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit kann eine Kündigung rechtfertigen, jedoch nur unter strengen Voraussetzungen. Im entschiedenen Fall hielt das Gericht die Kündigung für vorschnell und somit für unverhältnismäßig, da sie bereits 3 Monate nach dem einmaligen Schicksalsschlag des Arbeitnehmers erfolgt war, ohne dass der Heilungsverlauf ausreichend berücksichtigt worden sei.
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