Mittwoch, 08.02.2012 - 17.13 Uhr | Zurück zur Übersicht |
Weihnachtsgeld bei gekündigtem Arbeitsverhältnis
Nach einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) kann in einem Arbeitsvertrag die Zahlung des Weihnachtsgeldes davon abhängig gemacht werden, dass das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Auszahlung ungekündigt besteht.
Dies soll auch bei einer betriebsbedingten Kündigung des Arbeitgebers gelten. Damit widersprach das BAG dem Landesarbeitsgericht, das die Klausel wegen unangemessener Benachteiligung des Arbeitnehmers für unwirksam gehalten hatte.
Dabei ist jedoch zu unterscheiden je nach dem Zweck der Zahlung, diese darf zur Wirksamkeit der Klausel keine Vergütung für Arbeitsleistung darstellen.
Im Zweifel ist also zu empfehlen, die Klausel durch einen Fachmann prüfen zu lassen.
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