Dienstag, 20.12.2011 - 18.06 Uhr | Zurück zur Übersicht |
Keine Telefonsperre bei streitiger Rechnung
Das Landgericht München hat aktuell durch eine einstweilige Verfügung entschieden, dass ein Telefonanschluss nicht einfach gesperrt werden darf, wenn der Kunde einzelne Positionen auf einer Rechnung als nicht korrekt ordnungsgemäß gerügt hat.
Behauptet ein Kunde, dass Positionen auf der Telefonrechnung nicht korrekt sind, muss die Telefongesellschaft die Rechtmäßigkeit nachweisen und darf dem Kunden weder mit einer Sperre drohen noch sie durchführen. Es muss vermieden werden, dass unberechtigte Telefonrechnungen nur deswegen bezahlt werden, weil sonst die Sperrung des Telefons droht.
Das Münchner Landgericht hat über den Fall eines Kunden entschieden, dem das Telefon gesperrt wurde, weil dieser sich weigerte, 163,14 Euro für aus seiner Sicht nicht nachvollziehbare Entgelte für die Nutzung von Sonderrufnummern zu zahlen.
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