Mittwoch, 31.08.2011 - 16.03 Uhr | Zurück zur Übersicht |
Kündigung trotz unzulässiger Videoaufnahmen
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln hatte über die Frage zu entscheiden, ob auf unzulässige Videoaufnahmen eine Kündigung gestützt werden kann, wenn der Arbeitnehmer dadurch einer Straftat zu Lasten des Arbeitgebers überführt werden konnte.
Dieser Gesetzesverstoß führt nach dem Urteil des LAG Köln jedenfalls dann nicht zu einem Beweisverwertungsverbot, wenn der konkrete Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer anderen schweren Verfehlung zu Lasten des Arbeitgebers besteht, weniger einschneidende Mittel zur Aufklärung des Verdachts ausgeschöpft sind, die verdeckte Videoüberwachung somit praktisch das einzig verbleibende Mittel darstellt und insgesamt nicht unverhältnismäßig ist. Wird ein Arbeitnehmer mittels einer derartigen Observierung des Diebstahls überführt, können die Videobeweise im Kündigungsschutzverfahren ausnahmsweise verwertet werden.
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