Mittwoch, 31.08.2011 - 15.52 Uhr | Zurück zur Übersicht |
Kündigung bei Schlägerei am Arbeitsplatz
Wer sich am Arbeitsplatz mit Kollegen prügelt, kann vom Arbeitgeber fristlos gekündigt werden, wie das Landesarbeitsgericht Hamm kürzlich entschieden hat.
Dabei spielt es keine Rolle, wer mit der Prügelei begonnen hat.
Weicht ein Angestellter einer sich anbahnenden Prügelei in der Firma nicht aus, sondern bewirkt vielmehr durch sein Verhalten eine weitere Zuspitzung des Konflikts bis hin zu den Tätlichkeiten, darf ihn sein Arbeitgeber wegen Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten kündigen.
Es hatte die Möglichkeit bestanden, der sich anbahnenden körperlichen Auseinandersetzung auszuweichen und sich stattdessen zwecks Schlichtung an den Arbeitgeber zu wenden. Indem der Mitarbeiter es aber lieber auf eine Prügelei mit dem Kollegen ankommen lies, hat er die Grenzen des arbeitsrechtlich Zulässigen überschritten.
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