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Mittwoch, 31.08.2011 - 15.48 Uhr Zurück zur Übersicht

Zurückbehaltungsrecht bei Mietmängeln zulässig

Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) kann bei Mängeln in der Wohnung ein Zurückbehaltungsrecht an der Miete in Betracht kommen, um Druck auf den Vermieter auszuüben und ihn zur Mängelbeseitigung zu veranlassen.
Voraussetzung ist regelmäßig die Anzeige der Mängel durch den Mieter, da der Vermieter Kenntnis von den Mängeln haben muss.

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