Donnerstag, 30.09.2010 - 16.22 Uhr | Zurück zur Übersicht |
Änderungskündigung - Wie reagiert man am besten?
Die Änderungskündigung ist eine Kündigung, verbunden mit dem Angebot, das Arbeitsverhältnis zu anderen Bedingungen fortzusetzen. Damit wird kein neuer Arbeitsvertrag abgeschlossen, der bisherige Vertrag wird lediglich geändert. So bleiben wichtige Fakten, wie die Länge der Betriebszugehörigkeit bestehen. In der Änderungskündigung können nur einzelne Bedingungen, z.B. der Ort des Arbeitsplatzes, die Art der Tätigkeit oder andere Arbeitsinhalte geändert werden. Wenn Unternehmen z.B. umziehen oder Filialen schließen, wird Mitarbeitern oft mit Hilfe einer Änderungskündigung angeboten, ihren Job zu den geänderten Bedingungen zu behalten.
Arbeitnehmer haben mehrere Möglichkeiten, auf die Änderungskündigung zu reagieren:
* Arbeitnehmer können das neue Angebot annehmen, dann ändern sich nach der Kündigungsfrist die Arbeitsbedingungen entsprechend.
* Arbeitnehmer können die geänderten Bedingungen ablehnen, das Arbeitsverhältnis endet dann nach der Kündigungsfrist.
* Arbeitnehmer können unter Vorbehalt den neuen Bedingungen zustimmen, dann muss das Arbeitsgericht klären, ob die geänderten Bedingungen zumutbar sind. Siegt der Arbeitnehmer vor Gericht, besteht das alte Arbeitsverhältnis weiter. Verliert er den Prozess, gelten die neuen Arbeitsbedingungen.
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