Donnerstag, 28.01.2010 - 11.24 Uhr | Zurück zur Übersicht |
Keine Gehaltskürzung wegen häufiger Toilettenbesuche
Ein kurioses Urteil hatte das Arbeitsgericht Köln in einem Streit zwischen Anwälten zu sprechen. Eine Anwaltskanzlei hatte einem damals noch bei ihr angestellten Rechtsanwalt vorgerechnet, er habe in einem Zeitraum von 2 Wochen 384 Minuten auf der Toilette zugebracht und hatte daher das Gehalt um 680 EUR gekürzt.
Hiergegen hatte der Anwalt geklagt und Recht bekommen. Nach Auffassung des Arbeitsgerichts Köln rechtfertigen auch häufige Toilettenbesuche normalerweise keine Gehaltskürzung. Der Anwalt hatte sich im Prozess mit Erfolg auf Verdauungsstörungen berufen (Az.: 6 Ca 3846/09).
Autor: