Mittwoch, 30.09.2009 - 17.05 Uhr | Zurück zur Übersicht |
Kündigung bei Beleidigung: Ohne Abmahnung geht es nicht
Wenn ein Mitarbeiter Vorgesetzte beleidigt, muss er vor der Kündigung im Normalfall erst abgemahnt werden, da die Kündigung ansonsten unwirksam ist.
Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein in einem kürzlich entschiedenen Fall (Urteil vom 21.07.2009, Az.: 2 Sa 460/08).
Eine Angestellte hatte dort wiederholt einen Vorgesetzten vor Kollegen beleidigt und war daraufhin gekündigt worden. Die ohne Abmahnung ausgesprochene Kündigung war nach Ansicht des LAG unwirksam.
Die seit rund 15 Jahren beschäftigte Mitarbeiterin hatte sich vor Kollegen abfällig über ihren Vorgesetzten geäußert. Auch andere Kollegen berichteten über frühere entsprechende Äußerungen. Die Mitarbeiterin bestritt diese Vorfälle zwar, erhielt von ihrem Arbeitgeber aber gleichwohl eine fristgemäße Kündigung. Unter anderem deshalb, weil der betroffene Vorgesetzte nicht mehr mit ihr zusammen arbeiten wollte.
Das LAG hielt die Kündigung in zweiter Instanz für unwirksam. Bei solchen Sachverhalten muss der Arbeitgeber nach dieser Entscheidung grundsätzlich erst eine Abmahnung aussprechen, um dem Mitarbeiter die Möglichkeit zu geben, sein Verhalten zu ändern und sich in Zukunft vertragsgerecht zu verhalten. Erst im Wiederholungsfall kann dann die Kündigung ausgesprochen werden.
Auch in Hinblick auf die Weigerung des Vorgesetzten, weiter mit der Mitarbeiterin zusammen zu arbeiten, sollten die Vorgaben des Gerichts beachtet werden.
Nach Ansicht des LAG muss in solchen Fällen vor der Kündigung (sog. Druckkündigung) ein klärendes Gespräch mit beiden Seiten geführt werden, um die Situation möglichst zu bereinigen. Damit dieses Gespräch auch nachgewiesen werden kann, sollte es protokolliert und von beiden Seiten unterschrieben werden.
Erst wenn dadurch der Streit nicht beigelegt werden kann und auch keine andere Lösung des Konflikts möglich ist (etwa die Versetzung eines der Mitarbeiter), kann als letzte Möglichkeit die Druckkündigung ausgesprochen werden.
Autor: