Donnerstag, 02.07.2009 - 08.43 Uhr | Zurück zur Übersicht |
Erneut Schadenersatz für Lehman-Anleger!
Erneut hat das Landgericht Hamburg (Az. 325 O 22/09) einem Anleger Schadenersatz in Höhe von 10.000,00 EUR für von ihm erworbene Zertifikate der insolventen US-Investmentbank Lehman Brothers zugesprochen. Geklagt hatte wiederum ein Kunde der Hamburger Sparkasse (Haspa), der im Oktober 2007 ein Lehman-Anleihen im Wert von 10 000 Euro erworben hatte. Die Bank habe den Kunden bei dem Verkauf nicht darüber aufgeklärt, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe das Institut eine Gewinnmarge kassiere, urteilte der Richter.
Auch in diesem Fall kündigte die Haspa an, in Berufung gehen zu wollen.
Sollten auch Sie einen Schaden im Zusammenhang mit dem Erwerb nunmehr wertloser Papiere der Lehman-Bank erlitten haben, zögern Sie nicht, diesen jetzt durchzusetzen. Je zeitnaher die Geltendmachung gegenüber der Bank erfolgt, umso gezielter können die vorhandenen Beweismittel eingesetzt werden.
Unsere Kanzlei berät Sie gerne über die Erfolgsaussichten eines Verfahrens und vertritt Sie auch selbstverständlich vor dem zuständigen Gericht im ganzen Bundesgebiet.
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